Branchen · Apotheke

Crew-OS für
Apotheken

In der Apotheke muss zu jeder Öffnungsstunde die richtige Besetzung stehen, dazu kommen Notdienst, viele Teilzeitkräfte und oft eine zweite oder dritte Filiale. Crew-OS plant die Dienste, erfasst die Arbeitszeit und bereitet den Monat fürs Lohnbüro vor.

Gut zu wissen

Apotheken stehen nicht auf der § 2a-Sofortliste, unterliegen aber der allgemeinen Pflicht zur Arbeitszeiterfassung aus dem BAG-Urteil. Für Minijobkräfte gilt zusätzlich die Aufzeichnungspflicht des § 17 Mindestlohngesetz.

Das kennst du aus deinem Betrieb

Besetzung zu jeder Stunde

Wer steht wann am HV-Tisch, wer ist im Backoffice? Mit vielen Teilzeitmodellen wird der Wochenplan schnell zum Puzzle.

Notdienst und Ausgleich

Nacht- und Notdienste müssen verteilt, dokumentiert und ausgeglichen werden. In der Excel-Liste geht das leicht unter.

Mehrere Filialen

Springer wechseln zwischen den Standorten. Wer wo wie viele Stunden gearbeitet hat, lässt sich am Monatsende kaum noch nachvollziehen.

So passt Crew-OS

1

Dienstplan je Filiale

Jede Filiale hat ihren eigenen Plan, Springer siehst du über alle Standorte. Urlaub, Krankheit und Verfügbarkeit stehen direkt im Plan.

2

Arbeitszeit am Tablet erfassen

Das Team stempelt am Tablet im Backoffice oder per Handy. Auch der Notdienst ist damit als Arbeitszeit dokumentiert.

3

Stundenkonten und DATEV

Über- und Minusstunden laufen in Stundenkonten zusammen. Bestätigte Stunden gehen per DATEV-Export ans Lohnbüro.

Häufige Fragen

Ersetzt Crew-OS meine Warenwirtschaft?+

Crew-OS kümmert sich um Dienstplan, Arbeitszeit, Urlaub, Stundenkonten und Personalunterlagen und läuft neben deiner Apothekensoftware. Ihr wünscht euch eine Anbindung oder eine eigene Funktion? Schreibt uns gerne an — wir programmieren nach euren spezifischen Bedürfnissen.

Kann ich den Notdienst im Plan abbilden?+

Ja. Du legst den Notdienst als eigene Schicht an, auch über Nacht. Die Zeiten laufen wie jede andere Schicht in die Auswertung.

Muss ich die Arbeitszeit in der Apotheke erfassen?+

Ja. Die allgemeine Erfassungspflicht aus dem BAG-Urteil gilt für jeden Betrieb, für Minijobkräfte zusätzlich die Aufzeichnungspflicht des Mindestlohngesetzes.

Lohnt sich das für eine einzelne Apotheke?+

Ja. Schon bei wenigen Mitarbeitern sparen Dienstplan, Urlaubsübersicht und Monatsabschluss in einem System spürbar Zeit. Ab 20 € im Monat.

Du berätst deine Kunden.
Der Dienstplan steht.

Besetze Öffnungszeiten und Notdienste, erfasse Arbeitszeiten und erledige die Lohnvorbereitung ohne Excel — ab 20 € im Monat, 28 Tage kostenlos.

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