Standortprüfung
Prüfen, ob jemand da ist.
Ohne zu wissen, wo er war.
Zeiterfassung mit Standortprüfung heißt in der Regel: Bei jeder Stempelung wandern die Koordinaten des Mitarbeiters auf einen Server, und die Verwaltung sieht eine Kartennadel. Das ist verbreitet — und es ist mehr, als für den Zweck nötig wäre.
Crew-OS beantwortet dieselbe Frage anders: War die Person am Betrieb — ja oder nein? Diese eine Antwort reicht für eine richtige Zeiterfassung. Alles darüber hinaus wird erst gar nicht erhoben.
Wie es arbeitet
Der Abgleich passiert auf dem Telefon
Dein Betriebsstandort geht an das Gerät des Mitarbeiters, nicht umgekehrt. Dort wird gerechnet, und heraus kommt ein einziges Wort.
Übertragen werden drei mögliche Werte
„innerhalb“, „außerhalb“ oder „unbestimmt“. Mehr verlässt das Gerät nicht. Es gibt keine Koordinaten zu speichern, keine Karte anzuzeigen und keine Wegstrecke zu rekonstruieren.
Nur im Moment des Stempelns
Nicht dazwischen, nicht im Hintergrund, nicht nach Feierabend. Ein Stempelvorgang, eine Prüfung.
Messfehler gehen zugunsten des Mitarbeiters
Handys orten je nach Umgebung auf zehn Meter bis drei Kilometer genau. Ist die Messung gröber als der eingestellte Radius, lautet das Ergebnis „unbestimmt“ — niemand rechtfertigt sich für einen Messfehler.
Gestempelt wird immer
Auch außerhalb. Verlangt wird nur eine kurze Begründung, die bei der Verwaltung landet. Eine Sperre würde gegen die gesetzliche Pflicht zur Arbeitszeiterfassung arbeiten.
Wer die Freigabe verweigert, hat keinen Nachteil
Der Stempel geht durch, das Ergebnis lautet „unbestimmt“, und die Person taucht in keiner Auffälligkeits-Liste auf.
Was andere tun
Im August 2026 haben wir 19 Zeiterfassungs-Anbieter aus dem deutschsprachigen Raum und international daraufhin durchgesehen, wie ihre Standortfunktionen arbeiten — anhand ihrer eigenen Hilfe-Dokumentation, nicht anhand ihrer Werbetexte.
speichern bei aktiver Standortfunktion die Koordinaten der Stempelung auf ihren Servern — oder lassen offen, ob sie es tun.
zeichnen darüber hinaus während der laufenden Schicht ganze Wegstrecken auf und zeigen sie dem Arbeitgeber als Route.
beschränkt die Übertragung nachweislich auf ein innerhalb/außerhalb — so wie Crew-OS es tut.
Momentaufnahme vom August 2026, erhoben aus öffentlich zugänglicher Hersteller-Dokumentation. Anbieter ändern ihre Produkte; wo die Dokumentation schwieg, haben wir das als „nicht belegbar“ gewertet und nicht zu unseren Gunsten ausgelegt.
Warum das rechtlich einen Unterschied macht
Standortdaten von Beschäftigten sind heikel. Zulässig ist ihre Verarbeitung nach § 26 BDSG nur, soweit sie für das Arbeitsverhältnis erforderlich ist — und wo ein Betriebsrat besteht, ist die Einführung einer solchen Technik nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG mitbestimmungspflichtig.
Der entscheidende Hebel ist die Datenminimierung (Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO): Wer nur eine Ja/Nein-Antwort braucht, darf keine Koordinaten sammeln. Genau daran ist die Prüfung in Crew-OS gebaut — nicht als Einstellung, die man vergessen kann, sondern als Eigenschaft der Technik. Es gibt schlicht keine Koordinaten, die jemand später auswerten, herausgeben oder verlieren könnte.
Crew-OS führt Sie beim Einschalten durch die Rechtsgrundlage: Ohne Angabe, worauf Sie sich stützen, lässt sich die Prüfung nicht aktivieren. Besteht ein Betriebsrat, verlangt der Dialog eine Betriebsvereinbarung — eine Klausel im Arbeitsvertrag genügt dann nicht. Eine Einwilligung der Mitarbeiter bieten wir bewusst nicht als Grundlage an: Im Arbeitsverhältnis ist sie selten wirklich freiwillig.
Das ersetzt keine Rechtsberatung. Ob der Einsatz in Ihrem Betrieb zulässig ist, hängt von Ihrem Einzelfall ab.
Und wenn Sie es gar nicht wollen?
Dann lassen Sie es aus. Die Standortprüfung ist standardmäßig abgeschaltet, und Crew-OS funktioniert vollständig ohne sie — Dienstplan, Zeiterfassung, Monatsabschluss und Lohnexport brauchen keinen Standort. Sie ist ein Werkzeug für Betriebe, die es brauchen, keine Voraussetzung.