Die Abrechnungsseite. Die Deutsche Rentenversicherung prüft elektronisch unterstützt, kurz euBP. Die Abrechnungsdaten kommen aus dem Lohnprogramm und werden maschinenlesbar übermittelt. Das erledigt in aller Regel dein Steuerberater, und in den meisten Fällen läuft es längst.
Die Unterlagenseite. Hier geht es um die Dokumente aus der Tabelle oben. Diese Seite gehört dem Arbeitgeber. Sie muss ab 2027 elektronisch geführt und im Prüfungsfall elektronisch vorgelegt werden können.
Der häufigste Irrtum lautet: „Mein Steuerberater macht das digital, also bin ich fertig.“ Das ist die halbe Wahrheit. Wer die Abrechnung digital hat und die Arbeitsverträge im Ordner, hat erst eine der beiden Hälften erledigt.
Was „elektronisch“ nicht heißt
Ein Stapel eingescannter Zettel in einem Ordner auf dem Rechner ist keine verlässliche Lösung. Verlangt ist, dass die Unterlagen je Person geführt, zugeordnet, unveränderbar aufbewahrt und im Prüfungsfall geordnet vorgelegt werden können.