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Bewirtungsbeleg ausfüllen —
drucken, antackern, fertig.
Geschäftsessen gehabt? Trag Anlass, Teilnehmer und Beträge ein — heraus kommt der fertige Bewirtungsbeleg mit allen Pflichtangaben nach § 4 Abs. 5 EStG, zum Drucken oder als PDF. An die Restaurant-Rechnung heften, unterschreiben, ab in die Buchhaltung. Kostenlos, ohne Anmeldung — nichts verlässt deinen Browser.
Möglichst konkret — „Geschäftsessen" oder „Kundenpflege" allein reicht dem Finanzamt nicht.
Läuft komplett im Browser — nichts wird gespeichert oder übertragen.
Anlage zur Bewirtungsrechnung · § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG
Bewirtungsbeleg
- Tag der Bewirtung
- 28.07.2026
- Ort der Bewirtung
- Restaurant / Gaststätte
- Bewirtete Personen
- noch niemand eingetragen
- Anlass der Bewirtung
- konkreter Anlass
- Höhe der Aufwendungen
- Rechnungsbetrag lt. Anlage0,00 €Trinkgeld0,00 €Gesamt0,00 €
Die maschinell erstellte, registrierte Rechnung der Gaststätte ist beigefügt.
Ohne Beleg kein Abzug
Die Restaurant-Rechnung allein genügt dem Finanzamt nicht: Erst der Bewirtungsbeleg mit konkretem Anlass, vollständiger Teilnehmerliste und Unterschrift macht aus dem Essen eine abziehbare Betriebsausgabe — 70 % der Kosten inklusive Trinkgeld, die Vorsteuer sogar komplett. Fehlt eine Pflichtangabe, streicht die Betriebsprüfung den Abzug ersatzlos.
Deshalb gilt: direkt nach dem Essen ausfüllen, solange Anlass und Runde noch präsent sind. Dieser Generator führt durch alle Pflichtfelder, warnt bei Rechnungen über 250 € und erzeugt einen sauberen A4-Beleg — die Angaben bleiben dabei komplett auf deinem Gerät.
Häufige Fragen
Was muss auf einem Bewirtungsbeleg stehen?+
Das Gesetz (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG) verlangt: Ort und Tag der Bewirtung, alle bewirteten Personen (inklusive Gastgeber), den konkreten Anlass und die Höhe der Aufwendungen. Bei Bewirtung in einer Gaststätte muss die maschinell erstellte Rechnung beigefügt werden — dann genügen auf dem Beleg Anlass und Teilnehmer. Dazu kommt die Unterschrift des Bewirtenden. Genau diese Felder füllt dieser Generator aus.
Warum reicht „Geschäftsessen“ als Anlass nicht?+
Weil das Finanzamt aus dem Anlass erkennen können muss, dass die Bewirtung betrieblich veranlasst war. Allgemeine Angaben wie „Geschäftsessen“, „Kundenpflege“ oder „Infogespräch“ gelten als zu unbestimmt — im Zweifel wird der Abzug gestrichen. Besser: das konkrete Projekt oder Thema nennen, etwa „Besprechung Liefervertrag 2027 mit Fa. Meier“.
Wie viel vom Geschäftsessen kann ich absetzen?+
Bei geschäftlichem Anlass (Bewirtung von Geschäftspartnern) sind 70 % der angemessenen Kosten als Betriebsausgabe abziehbar — auch vom Trinkgeld. Die Vorsteuer aus der Restaurant-Rechnung ist dagegen zu 100 % abziehbar, sofern eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt. Voraussetzung für beides: der vollständige Bewirtungsbeleg mit Rechnung.
Was gilt bei Rechnungen über 250 Euro?+
Ab 250 € brutto reicht eine Kleinbetragsrechnung nicht mehr: Die Rechnung muss auf den Namen und die Anschrift des Bewirtenden ausgestellt sein — das trägt das Restaurant ein, am besten direkt vor Ort. Außerdem müssen die üblichen Rechnungspflichtangaben (Steuernummer bzw. USt-IdNr., Rechnungsnummer, aufgeschlüsselte Leistungen) enthalten sein.
Wie setze ich das Trinkgeld ab?+
Trinkgeld gehört zu den Bewirtungskosten und ist mit 70 % abziehbar — aber es muss nachgewiesen sein. Am sichersten ist, wenn das Servicepersonal das Trinkgeld auf der Rechnung quittiert. Alternativ dient dieser Beleg als Eigenbeleg: Das eingetragene Trinkgeld wird mit deiner Unterschrift versichert.
Bis wann muss der Beleg erstellt werden?+
Zeitnah — die Rechtsprechung verlangt, dass die Angaben kurz nach der Bewirtung festgehalten werden, nicht erst Monate später bei der Buchhaltung. Am besten direkt nach dem Essen ausfüllen, ausdrucken (oder als PDF ablegen) und an die Rechnung heften.
Stand: Juli 2026 · Keine Steuer- oder Rechtsberatung. Ob und in welcher Höhe Bewirtungskosten abziehbar sind, klärt im Einzelfall dein Steuerberater.
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