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Ratgeber · Recht & Praxis

Arbeitszeitgesetz in der Gastronomie:
Was erlaubt ist — und was nicht.

Lange Schichten, geteilte Dienste, später Feierabend und früher Aufbau: Kaum eine Branche stößt so schnell an die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes wie die Gastronomie. Hier stehen die drei Kern-Grenzen — Höchstarbeitszeit, Pausen und Ruhezeit — inklusive der Sonderregeln für Gaststätten, und wie du sie im laufenden Betrieb einhältst, ohne ständig nachzurechnen.

10 h

Absolute tägliche Höchstarbeitszeit (§ 3 ArbZG) — und nur, wenn der Schnitt über 6 Monate bei 8 Stunden bleibt. Mehr geht ohne Ausnahmegenehmigung nicht.

45 min

Pause bei mehr als 9 Stunden Arbeit (30 Minuten schon ab mehr als 6 Stunden, § 4 ArbZG). Aufteilbar in 15-Minuten-Blöcke.

11 h

Ruhezeit zwischen zwei Diensten (§ 5 ArbZG). In Gaststätten auf 10 Stunden verkürzbar — mit Ausgleich im selben Monat.

Die drei Grenzen, die in der Gastronomie zählen

1 · Höchstarbeitszeit — die 8/10-Stunden-Regel

Werktäglich sind 8 Stunden erlaubt, ausnahmsweise 10 Stunden — aber nur, wenn im Durchschnitt von sechs Monaten wieder 8 Stunden erreicht werden (§ 3 ArbZG). Eine 12-Stunden-Schicht am Silvesterabend ist damit ohne behördliche Ausnahme nicht zulässig, egal wie freiwillig sie ist. Der Samstag zählt arbeitszeitrechtlich als Werktag — die Sechs-Tage-Woche ist die gesetzliche Bezugsgröße, nicht die Fünf-Tage-Woche.

2 · Pausen — spätestens nach 6 Stunden

Bei mehr als 6 Stunden mindestens 30 Minuten, bei mehr als 9 Stunden mindestens 45 Minuten (§ 4 ArbZG). Länger als sechs Stunden ohne Unterbrechung zu arbeiten, ist verboten. Wichtig: Nur echte Pausen zählen — wer während der „Pause“ am Tresen erreichbar bleibt und einspringt, macht keine Pause im Sinne des Gesetzes.

3 · Ruhezeit — der Klassiker beim Teildienst

Zwischen Feierabend und nächstem Dienstbeginn müssen 11 Stunden liegen; in Gaststätten sind 10 Stunden zulässig, wenn die Verkürzung binnen eines Kalendermonats durch eine mindestens 12-stündige Ruhezeit ausgeglichen wird (§ 5 Abs. 2 ArbZG). Genau hier passieren die meisten unbemerkten Verstöße: Spätschicht bis 01:00, Frühdienst um 09:00 — das sind nur 8 Stunden Ruhezeit.

Die wichtigsten Fragen

Wie viele Stunden darf man in der Gastronomie am Tag arbeiten?+

Die werktägliche Arbeitszeit beträgt grundsätzlich 8 Stunden (§ 3 ArbZG). Sie darf auf bis zu 10 Stunden verlängert werden, wenn im Durchschnitt von 6 Kalendermonaten (oder 24 Wochen) 8 Stunden pro Werktag nicht überschritten werden. Mehr als 10 Stunden täglich sind ohne behördliche Ausnahme unzulässig — auch in einer vollen Schicht am Wochenende.

Welche Pausen sind in der Gastronomie vorgeschrieben?+

Nach § 4 ArbZG: mindestens 30 Minuten Pause bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden, mindestens 45 Minuten bei mehr als 9 Stunden. Die Pausen dürfen in Abschnitte von je mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als 6 Stunden ohne Pause zu arbeiten, ist nicht erlaubt — das gilt gerade im durchlaufenden Service.

Wie lange muss die Ruhezeit zwischen zwei Diensten sein?+

Grundsätzlich 11 ununterbrochene Stunden (§ 5 ArbZG). In Gaststätten darf die Ruhezeit auf 10 Stunden verkürzt werden, wenn jede Verkürzung innerhalb eines Kalendermonats durch eine andere Ruhezeit von mindestens 12 Stunden ausgeglichen wird. Der klassische Fall: Spätschicht bis 1 Uhr, Frühdienst um 10 Uhr — das sind nur 9 Stunden und damit zu wenig.

Darf in der Gastronomie sonntags gearbeitet werden?+

Ja. Das generelle Sonntagsarbeitsverbot (§ 9 ArbZG) gilt für Gaststätten nicht (§ 10 ArbZG erlaubt Beschäftigung im Gaststättengewerbe). Dafür muss aber ein Ersatzruhetag gewährt werden, und mindestens 15 Sonntage im Jahr müssen beschäftigungsfrei bleiben (§ 11 ArbZG).

Gelten für Minderjährige strengere Regeln?+

Ja, für unter 18-Jährige gilt statt des ArbZG das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG): höchstens 8 Stunden am Tag und 40 Stunden in der Woche, keine Beschäftigung nach 22 Uhr (im Gaststättengewerbe ab 16 Jahren bis 22 Uhr erlaubt), längere Pausen und eine Ruhezeit von 12 Stunden. Ein 17-jähriger Aushilfskellner darf also deutlich weniger als ein volljähriger Kollege.

Welche Bußgelder drohen bei Verstößen gegen das ArbZG?+

Ordnungswidrigkeiten nach § 22 ArbZG — etwa Überschreiten der Höchstarbeitszeit, fehlende Pausen oder zu kurze Ruhezeiten — können mit Bußgeldern bis zu 30.000 € geahndet werden. Bei vorsätzlicher Gefährdung der Gesundheit ist sogar eine Freiheitsstrafe möglich (§ 23 ArbZG). Kontrolliert wird durch die Arbeitsschutzbehörden der Länder.

Wie behalte ich die Grenzen im Betrieb überhaupt im Blick?+

Der Knackpunkt ist, dass die Verstöße im Alltag untergehen: Wer spontan eine Schicht verlängert oder jemanden zu früh wieder einteilt, merkt die 10-Stunden- oder 11-Stunden-Grenze nicht. Eine Zeiterfassung, die Arbeitszeit, Pausen und Ruhezeiten mitrechnet und bei drohenden Verstößen warnt, macht die Grenzen sichtbar, bevor sie überschritten werden — und liefert bei einer Kontrolle den Nachweis.

Stand: Juli 2026 · Hinweis: Dieser Ratgeber ist keine Rechtsberatung. Für Tarifverträge, Ausnahmebewilligungen oder Detailfragen zu deinem Betrieb hilft dein Steuerberater oder ein Fachanwalt für Arbeitsrecht.

So hältst du die Grenzen im Alltag ein

  1. 1

    Arbeitszeit lückenlos erfassen

    Nur wer Beginn, Ende und Pausen sauber erfasst, kann die 10-Stunden-Grenze und den 6-Monats-Schnitt überhaupt belegen. Eine Stempeluhr dokumentiert das automatisch — inklusive Pausenzeiten.

  2. 2

    Ruhezeit beim Planen prüfen

    Der häufigste Verstoß entsteht schon im Dienstplan: Spätschicht plus Frühdienst. Wer die 11- bzw. 10-Stunden-Ruhezeit beim Einteilen im Blick hat, vermeidet ihn von vornherein.

  3. 3

    Pausen nicht nur planen, sondern nachweisen

    Geplante Pausen reichen bei einer Kontrolle nicht — es zählt, was tatsächlich pausiert wurde. Eine Erfassung mit Pausen-Buchung liefert den Beleg.

  4. 4

    Minderjährige gesondert behandeln

    Für unter 18-Jährige gelten eigene Grenzen (JArbSchG). Ein System, das das Alter kennt und strengere Limits anwendet, verhindert versehentliche Verstöße.

Grenzen einhalten,
bevor der Prüfer sie findet.

Crew-OS erfasst Arbeitszeiten und Pausen am iPad-Terminal, rechnet Höchstarbeitszeit und Ruhezeiten mit und warnt bei drohenden Verstößen — ab 1,50 € pro Mitarbeiter und Monat.

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Arbeitszeitgesetz Gastronomie: Höchstzeit, Pausen, Ruhezeit