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Welche Schichtplan-Software passt zu Ihrer Gastronomie?

Michael Samman · 15. Oktober 2026

Professional header image for industry analysis: Welche Schichtplan-Software passt zu Ihrer Gastronomie?

Die Frage klingt einfach: Welche Schichtplan-Software passt zu Ihrer Gastronomie? Doch wer nur Dienstpläne vergleicht, übersieht den eigentlichen Prüfstein: den Weg der Arbeitszeit. Er beginnt bei der Schicht, führt über Zeiterfassung und Aushilfen-Stundennachweise und endet beim Monatsabschluss und der Lohnabrechnung. Planung allein reicht nicht, wenn diese Schritte nicht mitgedacht sind. Rechtlich gilt: § 17 MiLoG verlangt die Arbeitszeitaufzeichnung in der Gastronomie. § 8 BVV sieht ab dem 1. Januar 2027 die elektronische Führung der Entgeltunterlagen vor, nachdem die bisherige Befreiung für viele Betriebe am 31. Dezember 2026 endet.

Der Beitrag ordnet diese Fragen für Inhaber und Betriebsleiter mit 5 bis 100 Beschäftigten ein. Sie erfahren, warum die Softwarefrage zu kurz greift, was § 17 MiLoG und § 8 BVV bedeuten, welche sechs Kriterien zählen und wo sich Anforderungen zwischen 5 und 20 sowie 20 und 100 Beschäftigten unterscheiden. Weitere Stationen sind Aushilfen und Minijobber, der Vergleich mit Stundenzettel, Excel und WhatsApp, Datenschutz, Aufbewahrung und Zeiterfassungsgeräte sowie die Anforderungen an eine integrierte Lösung, ein Beispiel und seine Grenzen. Am Ende steht ein 7-Punkte-Check vor dem Kauf. Die Kernthese, dass Planung allein nicht reicht, ist eine Herstellerposition von Crew-OS; Angaben zu Funktionen, Preisen und Testphase sind Herstellerangaben und nicht unabhängig verifiziert.

Warum die Frage nach Schichtplan-Software zu kurz greift

Warum die Frage nach Schichtplan-Software zu kurz greift

Wer heute eine Schichtplan-Software sucht, kauft sich damit oft ein zweites Problem. Der Plan wird digital, doch Zeiterfassung, Stundennachweis und Monatsabschluss laufen weiter mit Excel, Papier und WhatsApp. Zwei Systeme, zwei Wahrheiten: doppelte Erfassung, Übertragungsfehler und Unterlagen, die im Prüfungsfall nicht zusammenpassen.

Diese These ist die Position des Anbieters Crew OS. Der Beitrag kennzeichnet sie ausdrücklich als Herstellerposition und prüft sie anschließend an den gesetzlichen Anforderungen nach § 17 MiLoG und § 8 BVV, statt sie nur zu behaupten.

Die Frage bleibt trotzdem berechtigt. Für Betriebe mit 5 bis 100 Beschäftigten gibt es viele Angebote, aber wenige, die den kompletten Weg von der Schichtplanung bis zur Lohnübergabe abdecken. Wer nur den Plan vergleicht, verliert genau die Glieder aus dem Blick, an denen der Monatsabschluss scheitert. Die wichtigsten Fragen zur Dienstplanung setzen deshalb früher an.

Dieser Text ist bewusst keine Produktliste und kein Ranking. Er liefert einen Entscheidungsrahmen, mit dem sich jedes Angebot prüfen lässt, unabhängig vom Anbieter. Am Ende steht ein 7-Punkte-Check, mit dem Sie Angebote aussortieren, die heute gut aussehen, aber bei der Prüfung durch Zoll, Sozialversicherung oder Steuerberater brechen.

Der Weg der Arbeitszeit: von der Schicht zum Lohn

Der Blick auf den Monatsabschluss führt zu einer Kette mit fünf Gliedern. Jedes Glied hat eine Aufgabe, und jedes kann einzeln brechen.

Schritt 1: Schichtplan. Wer arbeitet wann, mit welcher Qualifikation, bei welcher Auslastung? Kurzfristige Änderungen per WhatsApp sind praktisch, als Personalunterlage aber kaum belastbar: Wer die Änderung veranlasst hat und wann, lässt sich später nicht belegen. (Einschätzung des Anbieters; keine Rechtsprechung bekannt.)

Schritt 2: Zeiterfassung. Kommen, Gehen, Pausen, gebucht am iPad am Eingang, am Terminal in der Küche oder am privaten Handy. Entscheidend ist die Offline-Fähigkeit: Im Keller, im Außenbereich oder im Lieferwagen muss weiter gestempelt werden können, sonst entstehen Lücken, die nachträglich jemand füllen muss.

Schritt 3: Stundennachweis. Aushilfen und Minijobber brauchen eine monatliche Bestätigung ihrer Stunden. Digital mit Zeitstempel ist dieser Nachweis belastbarer als eine abgezeichnete Papierliste, die keine Uhrzeit der Eintragung kennt.

Schritt 4: Monatsabschluss. Zuschläge für Nacht, Sonntag und Feiertag, Überstunden, Krankheit, Urlaub, Korrekturen, Abgleich von Soll und Ist. Hier entsteht in kleinen Betrieben der meiste Büroaufwand.

Schritt 5: Übergabe an den Steuerberater. Ein Export, der ohne Rückfragen weiterverarbeitet werden kann, statt Excel-Listen, Screenshots und handschriftlicher Ergänzungen per E-Mail.

Warum die Kette bricht: Der Gesetzgeber schreibt kein Verfahren vor, Papier, Excel und elektronische Systeme sind zulässig, doch Zulässigkeit und Prüfungsfestigkeit sind zwei verschiedene Dinge. Wie sich Stundenzettel sauber ablösen lassen, zeigt der Beitrag zur elektronischen Arbeitszeiterfassung und ihren Pflichten. Wo genau die gesetzliche Aufzeichnungspflicht ansetzt, klärt der nächste Abschnitt. Ein Datenweg von der Schicht bis zum Steuerberater ist das Schlüsselkriterium.

Aufzeichnungspflicht in der Gastronomie: was § 17 MiLoG verlangt

Wer die Kette aus Planung, Erfassung und Nachweis sauber hält, stößt früher oder später auf eine Pflicht, die vor jeder Softwareentscheidung steht. § 17 MiLoG verlangt in Branchen wie Gastronomie, Gebäudereinigung und Sicherheitsgewerbe, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit jeder Kraft aufzuzeichnen, unabhängig von der Beschäftigungsart. Die betroffenen Wirtschaftsbereiche listet § 2a SchwarzArbG.

Redaktioneller Hinweis: Der genaue Wortlaut von § 17 MiLoG ist vor Veröffentlichung direkt an der Primärquelle zu prüfen. Die im Rechercheprozess vorliegenden Quellen belegen diese Norm nicht belastbar.

In der Praxis beginnt die Aufzeichnung mit dem ersten Arbeitstag und endet nicht mit der Probezeit. Nachweise müssen bei einer Prüfung durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit auffindbar sein, ohne dass Unterlagen erst zusammengesucht werden. Der Gesetzentwurf zur Modernisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung (Drucksache 21/1930) setzt zusätzlich auf besseren Datenaustausch zwischen Behörden; maschinenlesbare Aufzeichnungen werden dadurch wichtiger als handschriftliche Listen.

Typische Fehler kleiner Betriebe:

  • Nur geleistete Stunden ohne Pausen erfasst

  • Unleserliche Papierlisten

  • Nachträglich ergänzte Einträge ohne Zeitstempel

  • Fehlende Nachweise für Saisonkräfte und kurzfristig eingesetzte Aushilfen

Jeder dieser Punkte führt im Prüfungsfall zu Schätzungen und damit zu Nachforderungen.

Für die Softwarewahl folgt daraus ein hartes Ausschlusskriterium: Zeiterfassung ist kein optionales Zusatzmodul, sondern gehört zum Pflichtteil jeder Lösung. Welche Pflichten schon heute gelten und welche ab 2027 dazukommen, ordnet der Guide zur Zeiterfassung: Pflicht ab 2027 und was schon heute gilt ein.

§ 8 BVV ab 2027: Entgeltunterlagen werden elektronisch

Während § 17 MiLoG auf die laufende Arbeitszeitaufzeichnung zielt, greift § 8 BVV eine andere Unterlagenart auf: die Entgeltunterlagen. Die Pflicht, bestimmte Teile davon elektronisch zu führen, gilt grundsätzlich seit dem 1. Januar 2022. Arbeitgeber konnten sich bisher auf Antrag befreien lassen; diese Befreiungsmöglichkeit endet am 31. Dezember 2026. Wer heute noch Papierakten führt, fällt 2027 in die Pflicht, ohne dass sich am Betrieb etwas geändert hätte.

Arbeitgeber sind verpflichtet, für jeden Beschäftigten Entgeltunterlagen zu führen und aufzubewahren. § 8 BVV regelt, welche Angaben dazugehören und welche begleitenden Unterlagen elektronisch geführt werden müssen. Ab 2027 entfällt die Befreiungsmöglichkeit, sodass auch bisher von der Pflicht ausgenommene Betriebe in die elektronische Führung wechseln müssen.

Offen und deshalb ehrlich benannt: Ob Papierstundenzettel ab 2027 als Nachweis noch ausreichen, ist nicht abschließend geklärt. Ein digitaler Nachweis mit Zeitstempel und Bestätigung durch den Mitarbeiter ist der sicherere Weg. Wer auf Papier setzt, trägt das Risiko in der Betriebsprüfung selbst.

Redaktioneller Hinweis: Der Wortlaut von § 8 BVV und die konkrete Liste der elektronisch zu führenden Unterlagen sind an der Primärquelle zu prüfen. Ein Fachbeitrag eines Softwareanbieters ist nur ein Sekundärhinweis und ersetzt diese Prüfung nicht.

Entscheidend ist damit die Herkunft der Daten. Werden Unterlagen erst nachträglich per Hand zusammengestellt, ist die elektronische Führung Fassade: Ein PDF aus einer abgetippten Liste erfüllt die Form, nicht den Zweck. Die Unterlagen müssen aus dem laufenden System kommen, aus derselben Quelle wie Plan und Zeiterfassung. Welche Pflichten für Gastronomie, Gebäudereinigung und Sicherheit gelten, zeigt der Beitrag zur Zeiterfassung in Gastronomie, Reinigung und Sicherheit.

Sechs Kriterien, an denen Sie Schichtplan-Software wirklich messen sollten

Der gesetzliche Rahmen verlangt kein bestimmtes Produkt, aber er liefert einen Prüfmaßstab. Sechs Fragen trennen Lösungen, die den Monatsabschluss tragen, von solchen, die nur den Plan hübscher machen.

Durchgängigkeit

Ein Datenweg von der Schicht bis zum Steuerberater ist das Schlüsselkriterium.

Rechtssicherheit

Zeitstempel, unveränderbare Einträge, Änderungsprotokoll: Wer hat wann korrigiert? Ohne diese drei Merkmale hält ein Nachweis einer Prüfung durch Zoll oder Sozialversicherungsträger kaum stand. Verlangt eine Korrektur einen neuen Zeitstempel und eine Begründung, ist das ein gutes Zeichen.

Aushilfentauglichkeit

Minijobber, Saisonkräfte und kurzfristig Eingesetzte müssen ihre Stunden selbst bestätigen können. Ohne Papierliste, ohne Screenshot, ohne Rückfrage beim Inhaber.

Abschlussfähigkeit

Zuschläge, Feiertagsregeln, Krankheit, Urlaub, Überstunden, Korrekturen: Alles muss bis zur abrechnungsfähigen Ausgabe abgebildet sein. Muss der Steuerberater nachfragen, fehlt ein Glied der Kette.

Alltagstauglichkeit

Stempeln in 30 Sekunden am iPad, funktionsfähig ohne Netz, verständlich für neue Mitarbeiter ohne Schulung. Begriffe aus der Konzern-Personalabteilung sind ein Warnsignal. Wer heute mit Schichtplan ohne Zettelchaos arbeitet, sollte denselben Anspruch an die Einführung stellen.

Kostenklarheit

Preis je aktivem Mitarbeiter, Länge der Testphase, Einrichtung, Zusatzmodule, Support und Schulung. Ein niedriger Einstiegspreis mit kostenpflichtigen Modulen relativiert sich schnell. Und: Was kostet ein zweiter Standort oder eine zusätzliche Saisonkraft?

Prüfen Sie jeden Anbieter an allen sechs Punkten. Ein Angebot, das zwei davon nicht beantwortet, wird im Abrechnungsmonat teuer.

5 bis 20 Beschäftigte: weniger Funktionen, mehr Alltag

Die sechs Kriterien klingen abstrakt, bis man sie auf einen Betrieb mit 5 bis 20 Beschäftigten anwendet. Hier plant der Inhaber selbst, ein bis zwei Führungskräfte springen ein, dazu kommen Aushilfen und Minijobber. Die Öffnungszeiten laufen von Mittag bis Mitternacht, geplant wird am Sonntagabend vom Handy aus.

In dieser Größe kippt beides: Eine Lösung mit 40 Modulen und Konzernbegriffen kostet mehr Einarbeitungszeit als Excel. Excel kostet aber ebenfalls jeden Monat ungeplante Stunden im Büro - wie viele, hängt vom Betrieb ab.

Daraus folgt eine nüchterne Minimalanforderung: Schichtplan, Stempeluhr am Tablet oder Handy, Stundennachweis mit Bestätigung durch den Mitarbeiter, Monatsabschluss und Übergabe an den Steuerberater. Alles darüber ist optional, nicht notwendig.

Die Kostenrechnung bleibt einfach. Bei 12 aktiven Mitarbeitern ist ein Preis ab 1,50 € je aktivem Mitarbeiter und Monat laut Herstellerangabe kalkulierbar. Entscheidend ist nicht diese Zahl, sondern der Vergleich mit den Stunden Büroarbeit, die heute im Monatsabschluss verschwinden.

Deshalb die Entscheidungsregel für diese Betriebsgröße: Kann ein Anbieter den Monatsabschluss nicht selbst erzeugen und an die Abrechnung übergeben, ist er zu klein für diesen Betrieb, egal wie gut der Schichtplan aussieht.

20 bis 100 Beschäftigte: wo Excel und WhatsApp kippen

20 bis 100 Beschäftigte: wo Excel und WhatsApp kippen

Ab 20 Beschäftigten funktioniert das Sonntagabend-Modell nicht mehr. Küche und Service werden getrennt geplant, mehrere Schichten laufen parallel, Vollzeit, Teilzeit und Aushilfen stehen gleichzeitig im Plan, häufig an zwei Standorten oder in einem zweiten Betriebsteil. Der Plan wird zur Koordinationsaufgabe zwischen Führungskräften, nicht mehr zur Einzelentscheidung des Inhabers.

Genau dort entstehen die Bruchstellen. Planversionen wandern als Screenshot durch WhatsApp, Stundenzettel existieren doppelt in Papier und Excel, Zuständigkeiten sind unklar, und niemand kann später sagen, wer eine Änderung veranlasst hat. Fehlt eine Zuschlagsstunde, folgt die Nachzahlung. Wird eine Stunde doppelt erfasst, kostet das Vertrauen im Team. Bei 60 Beschäftigten summieren sich kleine Fehler zu Beträgen, die im Monatsergebnis sichtbar werden.

Das System muss deshalb mehr leisten als Schichtplanung: Rollen und Rechte je Standort, Vorlagen für wiederkehrende Schichten, Warnungen bei Überschreitung von Ruhezeiten und Höchstarbeitszeit sowie eine klare Trennung von Planung und Freigabe. Fehlt diese Trennung, überschreibt jede Führungskraft den Plan der anderen.

Betriebswirtschaftlich gerechnet (internes Schätzbeispiel): Wer auch nur einen kleinen Fixaufwand je Mitarbeiter und Monat ansetzt, kommt bei 60 Beschäftigten schnell auf einen zweistelligen Stundenbetrag. Diese Zeit fehlt in Küche und Service. Ob ein Werkzeug das wert ist, hängt vom eigenen Rechenweg ab; die Kosten je aktivem Mitarbeiter lassen sich dagegen aufstellen, bevor man sich bindet. Wer diese Rechnung einmal ehrlich aufmacht, erkennt schnell, welches Glied der Kette heute bricht.

Aushilfen und Minijobber: der unterschätzte Aufwand

Nach 60 Beschäftigten kippt Excel schnell. Bei Aushilfen und Minijobbern kippt der Aufwand dagegen oft schon bei sechs Personen, nur leiser: kein Festangestellten-Schema passt auf schwankende Stundenzahl, kurzfristige Einsätze, teils mehrere Arbeitgeber parallel und eine Grenze zur geringfügigen Beschäftigung, die regelmäßig angepasst wird. Wer hier mit Vollzeitvorlagen arbeitet, produziert jeden Monat Sonderfälle.

Der Nachweis ist der eigentliche Engpass

Werden Stunden nicht monatlich bestätigt, entstehen Streitfälle bei der Abrechnung, und für Prüfungen fehlen Unterlagen. Das belastet beide Seiten: der Betrieb kann nichts belegen, der Mitarbeiter nichts nachvollziehen. Wie eine solche Akte im Prüfungsfall aussehen muss, beschreibt der Beitrag dazu, wie eine prüfungsfeste Akte konkret aussieht.

So sieht ein sauberer Prozess aus

Digitale Einladung mit Stammdaten, Zugang zur Stempeluhr, Buchung am Handy, monatliche Bestätigung der Stunden durch den Mitarbeiter und Übernahme in den Monatsabschluss ohne manuelle Übertragung: Entscheidend ist, dass alle Schritte am selben Datensatz hängen.

Der Prüfpunkt für die Softwarewahl lautet deshalb: Bildet das System Aushilfen und Minijobber genauso sauber ab wie Festangestellte, oder müssen diese Fälle weiter außerhalb der Software verwaltet werden? Wer diese Frage mit Nein beantwortet, hat den Aufwand nur verlagert, nicht gelöst.

Status quo im ehrlichen Vergleich: Stundenzettel, Excel, WhatsApp

Dass Aushilfen und Minijobber den Aufwand treiben, zeigt sich erst im Vergleich der Werkzeuge, mit denen Betriebe heute arbeiten. Drei davon sind verbreitet, keines ist kostenlos, nur die Kosten liegen an unterschiedlichen Stellen.

Stundenzettel: günstig in der Anschaffung, teuer in der Pflege. Es fehlt der Zeitstempel, jede Liste muss vor der Abrechnung von Hand geprüft werden, nachträgliche Ergänzungen sind später kaum zu belegen. Für die ab 2027 geforderte elektronische Führung von Entgeltunterlagen ist Papier der schlechteste Ausgangspunkt.

Excel: schnell aufgesetzt und flexibel, aber fehleranfällig bei Zuschlägen, Feiertagen und Überstunden. Formeln brechen, wenn eine Spalte verschoben wird; Rechteverwaltung, Änderungsprotokoll und belastbare Nachweisfunktion fehlen. Excel ist als Aufzeichnungsformat zulässig, das Problem ist die Qualität, nicht die Form.

WhatsApp: für Abstimmung und kurzfristige Schichtänderungen praktisch, als Personalunterlage ungeeignet. Änderungen bleiben ohne Dokumentation, ohne Bestätigung und ohne Bezug zum Arbeitszeitnachweis.

Integrierte Lösung: ein Datenweg von der Planung bis zur Lohnübergabe. Der Preis dafür ist Einarbeitung und laufende Kosten. Für manche Betriebe zu viel Werkzeug für zu wenig Problem.

Ehrliche Entscheidungslinie: Das Modell kippt, wenn Aushilfen ihre Stunden bestätigen müssen, wenn mehr als ein Standort geplant wird, wenn Prüfungsdruck entsteht oder wenn der Monatsabschluss regelmäßig mehr als einen Arbeitstag kostet. Trifft keiner dieser Punkte zu, bleibt der Status quo tragfähig. Trifft einer zu, wird jede zusätzliche Handübertragung zum Risiko.

Datenschutz, Aufbewahrung und Zeiterfassungsgeräte

Wer nach diesem Vergleich eine integrierte Lösung prüft, sollte fünf Punkte klären, bevor er die Oberfläche bewertet.

Datenminimierung. Erfassen Sie nur, was Planung, Nachweis und Entgeltabrechnung tatsächlich brauchen. Standortdaten, Fotos oder private Handynummern ohne betrieblichen Anlass gehören nicht ins System. Die Grundsätze der Datenminimierung nach Art. 5 DSGVO sind bei der Auswahl des Anbieters als Maßstab anzulegen.

Aufbewahrung. Arbeitszeitnachweise und Entgeltunterlagen unterliegen langen Fristen, die je nach Beschäftigtengruppe und Rechtsgrundlage variieren. Klären Sie die konkreten Fristen vor dem Kauf mit Ihrem Steuerberater, statt sie aus einem Anbieterblog zu übernehmen.

Mitbestimmung. Gibt es einen Betriebsrat oder eine Mitarbeitervertretung, beziehen Sie diese früh ein, sobald Zeiterfassung und Self-Service eingeführt werden. Eine nachträgliche Einigung ist aufwendiger als die vorherige Abstimmung über Zweck, Umfang und Auswertung.

Gerätewahl. Tablet am Eingang, Terminal in der Küche oder das private Handy der Beschäftigten: Alle drei Varianten funktionieren, wenn die Buchung eindeutig einer Person zugeordnet ist, das Stempeln ohne Netz klappt und der Umgang mit vergessenen Buchungen geregelt ist. Wer sein privates Handy nicht nutzen will, muss eine Alternative am Arbeitsplatz vorfinden.

Anbieterprüfung. Datenhaltung in der EU, Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO, Löschkonzept und eine klare Auskunft, was mit den Daten nach Vertragsende geschieht. Diese Punkte wiegen schwerer als die Optik der Oberfläche.

Erst wenn diese fünf Punkte geklärt sind, lohnt der Blick darauf, was eine integrierte Lösung im Tagesbetrieb leisten muss.

Was eine integrierte Lösung leisten muss: ein Beispiel und seine Grenzen

Nach Datenschutz und Gerätewahl stellt sich die entscheidende Frage: Bildet ein Anbieter die gesamte Kette in einem Datenweg ab? Bleibt dieser Datenweg lückenhaft, bleibt der Monatsabschluss Handarbeit, und die elektronische Führung ab 2027 wird zur Fassade.

Ein Beispiel: Crew OS. Das Team-Betriebssystem für Gastronomie, Handel und Handwerk verbindet laut Herstellerangaben Schichtplan, Stempeluhr am iPad oder am eigenen Handy, digitale Personalakte, Urlaub und Krankmeldung, Monatsabschluss und Übergabe an DATEV. Auch Buchungen ohne Netz sollen möglich sein. Diese Angaben stammen vom Anbieter und sind nicht unabhängig verifiziert.

Weitere Herstellerangaben: Apps für iPhone, iPad und Android, Preis ab 1,50 € je aktivem Mitarbeiter im Monat, 28 Tage kostenlos testen. Auch diese Werte hat die Redaktion nicht selbst geprüft; sie sind vor einem Vertragsabschluss anhand eines Referenzbetriebs oder in der Testphase zu kontrollieren.

Entstanden ist das System in den eigenen Betrieben des Gründers, darunter ein Restaurant, eine Eventlocation und ein Reparaturgeschäft. Adressiert sind Betriebe mit 5 bis 100 Beschäftigten, also die Größenklasse, in der Excel und WhatsApp noch funktionieren, aber zunehmend teuer werden.

Grenzen offen benennen. Andere Anbieter decken Teile dieser Kette ab, teils günstiger, teils mit stärkerer Zeiterfassung oder umfangreicherer Personalverwaltung. Dieser Abschnitt ist bewusst keine Rangliste. Entscheidend ist, welches Glied im eigenen Betrieb heute bricht, nicht welche Lösung die längste Funktionsliste hat.

Empfohlenes Vorgehen. Nutzen Sie die Testphase nicht als Demo des Schichtplans, sondern spielen Sie Ihren eigenen Monatsabschluss einmal vollständig durch: Aushilfen, Zuschläge, Feiertage, Krankheit, Korrekturen und die Übergabe an den Steuerberater. Was diese Runde besteht, hält auch im Alltag.

Fazit: Der 7-Punkte-Check vor dem Kauf

Sie haben nun den gesamten Weg der Arbeitszeit geprüft. Für die konkrete Kaufentscheidung genügen sieben Fragen:

  1. Ein Datenweg: Kommen Stunden, Nachweise, Abschluss und Lohnübergabe aus einer Quelle, oder gleichen Sie monatlich zwischen zwei Systemen ab?

  2. Belastbarkeit: Gibt es Zeitstempel, ein Änderungsprotokoll und Nachweise, die einer Prüfung standhalten?

  3. Aushilfentauglichkeit: Bestätigen Minijobber und Saisonkräfte ihre Stunden selbst, digital, ohne Papierliste?

  4. Abschlussfähigkeit: Sind Zuschläge, Feiertage, Krankheit und Überstunden bis zur abrechnungsfähigen Ausgabe abgebildet, sodass der Steuerberater nicht nachfragt?

  5. Alltagstauglichkeit: Funktioniert die Stempeluhr in 30 Sekunden, auch ohne Netz im Keller oder Außenbereich?

  6. Datenschutz: Sind EU-Hosting, Auftragsverarbeitung und Löschkonzept geklärt?

  7. Kostentransparenz: Sind Preis je aktivem Mitarbeiter, Testphase und alle Zusatzkosten offengelegt, inklusive Einrichtung, Support und weiterer Standorte?

Wer alle sieben Punkte mit Ja beantwortet, hat mehr als einen Schichtplan gekauft.

Prüfen Sie nicht das Produkt, sondern Ihren Monatsabschluss. Herstellerangaben wie 28 Tage Testphase oder 1,50 € je aktivem Mitarbeiter sind ein Startpunkt, kein Nachweis.

Rechtlicher Hinweis: § 17 MiLoG und § 8 BVV sind vor dem Kauf an der Primärquelle oder mit dem Steuerberater zu prüfen. Keine Softwareauswahl ersetzt eine Rechtsberatung.

Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und keine Rechts- oder Steuerberatung.

Welche Schichtplan-Software passt zu Ihrer Gastronomie?