Zeitnachweise Vorlagen: Kostenloses Muster nach § 17 MiLoG
Michael Samman · 4. Oktober 2026

Wer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt, muss deren Arbeitszeiten korrekt erfassen. Seit dem 1. Januar 2015 verpflichtet § 17 Mindestlohngesetz (MiLoG) Arbeitgeber dazu, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit aufzuzeichnen und mindestens zwei Jahre aufzubewahren. Besonders bei Minijobs und in Branchen wie Gastronomie, Gebäudereinigung oder Bau kontrolliert der Zoll die Einhaltung. Ein fehlender oder fehlerhafter Nachweis kann daher schnell zu Bußgeldern führen.
In diesem Beitrag finden Sie kostenlose Zeitnachweise Vorlagen und ein Muster nach § 17 MiLoG, das Sie direkt herunterladen können. Wir zeigen Ihnen Schritt für Schritt, welche Pflichtangaben enthalten sein müssen, wen die Aufzeichnungspflicht trifft und welche Fristen gelten. Außerdem erklären wir, wie Sie die Vorlage richtig ausfüllen, typische Fehler vermeiden und Beispiele aus Gastronomie und Gebäudereinigung nutzen. Sie erfahren, was sich 2027 durch § 8 BVV ändert, ob Papier oder digitale Stempeluhr besser passt und wie Sie häufige Fragen zum Zeitnachweis sicher beantworten. Am Ende wissen Sie, wie Sie in drei Schritten zu einem rechtssicheren Zeitnachweis gelangen.
Zeitnachweis-Vorlage zum Download: das kostenlose Muster im Überblick
Zum Start steht eine kostenlose Zeitnachweis-Vorlage bereit: ein ausfüllbares Muster für einen kompletten Monat mit 31 Tageszeilen, wahlweise als PDF zum Ausdrucken oder als Excel-Datei, die Summen automatisch berechnet.
Sie trägt den Titel „Arbeitszeitnachweis nach dem Mindestlohngesetz (§ 17 MiLoG)“ und ist so aufgebaut, dass sie einer Zoll-Prüfung standhält, weil alle gesetzlich verlangten Angaben vorgesehen sind.
Gedacht ist das Muster für Betriebe mit Minijobbern und Aushilfen sowie für alle Unternehmen in den vom Gesetz genannten Branchen, etwa Gastronomie, Gebäudereinigung, Sicherheitsgewerbe und Handwerk. Es deckt beide Ebenen ab: die tägliche Aufzeichnung von Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit sowie die monatliche Bestätigung durch die Unterschrift der Kraft.
Wer statt Papier eine digitale Stempeluhr am Tablet oder Handy nutzen möchte, lässt denselben Nachweis in Crew OS automatisch erzeugen und testet 28 Tage kostenlos. Wer tiefer einsteigen will, findet die wichtigsten Fragen gebündelt.
Diese Pflichtangaben muss jede Zeitnachweis-Vorlage enthalten
Der gesetzlich verlangte Kern steckt in den Tagesspalten. Eine Vorlage sollte fünf Bereiche abdecken:
Kopfbereich: Firma, Vor- und Nachname der beschäftigten Person sowie Geburtsdatum oder Personalnummer zur eindeutigen Zuordnung.
Zeitraum: genau ein Monat mit Monat und Jahr, damit Nachweise nicht über mehrere Abrechnungszeiträume laufen.
Tageszeilen mit vier Spalten: Arbeitsbeginn, unbezahlte Pause, Arbeitsende und die daraus abgeleitete Arbeitsdauer. Diese Angaben verlangt § 17 Abs. 1 MiLoG, die Pause macht die Rechnung nachvollziehbar.
Bemerkungsfeld: für Sonderfälle wie Bereitschaft, Nachtarbeit, Auswärtstermine oder Urlaubstag.
Abschlusszeile: Datum und Unterschrift der Kraft, damit der Nachweis eine Bestätigung ist und keine interne Notiz.
Nur Beginn, Ende und Dauer sind gesetzlich gefordert. Eine bestimmte Form schreibt der Gesetzgeber nicht vor; Papier, Excel und digitale Erfassung sind zulässig (IHK Osnabrück). Die übrigen Felder sind Praxisempfehlungen für Zuordnung, Sonderfälle und Beweiskraft. Wie diese fünf Bereiche im Schichtbetrieb digital zusammenlaufen, beschreibt Zeiterfassung in der Gastronomie.
Wen trifft die Aufzeichnungspflicht nach § 17 MiLoG?
Die zuvor beschriebenen Pflichtfelder füllen sich nicht von selbst: § 17 MiLoG bestimmt seit dem 1. Januar 2015, wer sie überhaupt führen muss. Arbeitgeber zeichnen Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit auf und bewahren die Unterlagen mindestens zwei Jahre auf.
Betroffen sind zuerst geringfügig Beschäftigte, also Minijobs und kurzfristige Beschäftigungen. Eine Ausnahme gilt nur für Beschäftigung im Privathaushalt. Zusätzlich greift die Pflicht in bestimmten Branchen unabhängig von der Entgeltgruppe: Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, Gebäudereinigung, Baugewerbe, Personenbeförderung, Spedition und Logistik, Schaustellergewerbe, Forstwirtschaft, Messe- und Ausstellungsgewerbe sowie Fleischwirtschaft.
In Gastronomie oder Gebäudereinigung wird damit jede Kraft erfasst, Vollzeitkräfte, Aushilfen und Saisonkräfte gleichermaßen. Gilt das für meinen Betrieb?
Die Aufzeichnung ist eine Bringschuld des Arbeitgebers. Die Kraft muss die Vorlage nicht ausfüllen, nur bestätigen. Wie viel Zeit dafür bleibt und welche Sanktionen drohen, zeigt der nächste Abschnitt.
Fristen, Aufbewahrung und Bußgelder: die Regeln im Überblick

Aufzeichnungsfrist: Die Eintragung muss spätestens bis zum Ablauf des siebten auf den Tag der Arbeitsleistung folgenden Kalendertages erfolgen. Eine Woche später nachtragen ist also zu spät.
Aufbewahrungsfrist: Die Nachweise sind mindestens zwei Jahre aufzubewahren, damit sie bei einer Prüfung vorgelegt werden können.
Kontrolle: Die Einhaltung von § 17 MiLoG prüft der Zoll, unter anderem im Rahmen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit.
Sanktionen: Bei Verstößen gegen die Aufzeichnungspflicht sind Bußgelder von bis zu 30.000 Euro möglich. Fehlende oder unvollständige Unterschriften sind dabei ein häufiger Streitpunkt.
Praxisregel: Wer die Vorlage monatlich abschließt und abheftet, hat die Aufbewahrung im Griff. Wer lose Stundenzettel in Schubladen sammelt, verliert bei einer Prüfung schnell den Überblick. Mehr zur strukturierten Ablage bietet eine digitale Personalakte; Die wichtigsten Fragen dazu beantwortet der verlinkte Beitrag.
Zeitnachweis-Vorlage Schritt für Schritt ausfüllen
Mit geklärten Fristen bleibt die Frage, wie das Formular korrekt ausgefüllt wird. Eine leere Arbeitszeitnachweis-Vorlage: PDF laden, drucken, fertig füllen Sie in sechs Schritten aus:
Kopfdaten: Firma, Name und Vorname, Geburtsdatum oder Personalnummer sowie Monat und Jahr eintragen. Eine Vorlage pro Kraft und Abrechnungsmonat.
Arbeitsbeginn: Pro Arbeitstag die tatsächliche Startzeit in die erste Spalte schreiben, nicht die geplante Schichtzeit aus dem Dienstplan.
Pausen: Unbezahlte Pausen separat ausweisen. Getrennt eingetragen bleiben sie nachvollziehbar und werden nicht pauschal von der Arbeitszeit abgezogen.
Arbeitsende und Dauer: Ende eintragen, Dauer als Differenz aus Beginn, Pause und Ende berechnen. In der Excel-Version erledigt das eine einfache Formel.
Monatsabschluss: Tagessummen addieren, Nachweis von der Kraft prüfen und mit Datum unterschreiben lassen, danach abheften oder digital ablegen.
Fehlende Tage: Urlaub, Krankheit oder Ruhetag kennzeichnen, damit keine Lücken entstehen, die bei einer Prüfung erklärungsbedürftig wirken.
Wer diese sechs Schritte einhält, erfüllt die Pflichtinhalte nach § 17 MiLoG vollständig.
Typische Fehler beim Arbeitszeitnachweis
Die Schritte sitzen, trotzdem entstehen in der Praxis immer wieder dieselben Lücken:
Pauschal abgezogene Pausen: Wird die Pause nicht als eigene Spalte geführt, sondern einfach von der Anwesenheitszeit abgezogen, driften Vorlage, Lohnabrechnung und tatsächliche Arbeitszeit auseinander.
Wochenweise Nachträge aus dem Gedächtnis: Aufzeichnungen müssen binnen sieben Tagen erfolgen. Wer ganze Wochen später rekonstruiert, riskiert eine rechtlich angreifbare Dokumentation.
Fehlende Unterschrift: Ohne Bestätigung der beschäftigten Person bleibt der Nachweis ein internes Dokument ohne Mitwirkung der Kraft.
Kein Nachweis für Minijobber: Das Argument, die Person arbeite ohnehin nur wenige Stunden, greift nicht. § 17 MiLoG erfasst geringfügig Beschäftigte zuerst.
Getrennte Systeme: Laufen Dienstplan, Zeiterfassung und Lohnabrechnung in verschiedenen Tools, werden die Zahlen am Monatsende manuell zusammengesucht, und genau dort entstehen Fehler. Das kennst du aus deinem Betrieb mit Schichtbetrieb nur zu gut.
Die folgenden Beispiele zeigen, wie es richtig geht.

Ausfüllbeispiele: Gastronomie und Gebäudereinigung
Aus den typischen Fehlern wird deutlich, wie unterschiedlich Schichtmodelle sind. Zwei Praxisbeispiele zeigen, wie die Einträge entstehen.
Gastronomie
Eine Aushilfe arbeitet Freitag von 17:30 bis 23:30 Uhr mit 30 Minuten unbezahlter Pause. In der Tageszeile stehen Beginn 17:30, Pause 0:30, Ende 23:30 und Arbeitsdauer 5:30 Stunden. Bei einer Splitschicht, etwa mittags und abends, erfassen Sie beide Einsätze in derselben Tageszeile mit zwei Zeitpaaren oder als zwei Zeilen mit gleichem Datum. Was dabei arbeitszeitrechtlich zählt, erklärt Die drei Grenzen, die in der Gastronomie zählen.
Gebäudereinigung
Eine Reinigungskraft arbeitet in zwei Objekten: morgens 06:00 bis 09:00 Uhr, nachmittags 15:00 bis 17:00 Uhr. Beide Einsätze erscheinen am gleichen Tag, damit die Wochenarbeitszeit stimmt. Fahrtzeiten zwischen Objekten tragen Sie nur ein, wenn sie als Arbeitszeit gelten. Die Bemerkungsspalte belegt die Zuordnung später.
Branchenübergreifend
Bei Nachtzuschlägen oder Sonntagsarbeit sollten diese Tage in der Vorlage erkennbar sein. So läuft die Lohnabrechnung ohne Rückfragen.
2027 wird elektronisch: § 8 BVV und die digitale Personalakte
Sobald die Ausfüllbeispiele sitzen, lohnt der Blick auf eine zweite Pflicht, die häufig verwechselt wird. § 8 Absatz 2 BVV verlangt nämlich nicht die Arbeitszeitaufzeichnung, sondern ergänzende Entgeltunterlagen in elektronischer Form. Dazu zählen etwa Anträge von Minijobbern zur Befreiung von der Rentenversicherungspflicht oder Erklärungen von kurzfristig Beschäftigten.
Bis Ende 2026 können sich Arbeitgeber von dieser elektronischen Führung noch befreien lassen. Ab 2027 gilt die Pflicht für alle Betriebe. Der Druck steigt schon heute, denn die Deutsche Rentenversicherung verlangt bei Betriebsprüfungen die elektronische Übermittlung der relevanten Daten.
In der Praxis heißt das: Ohne digitale Personalakte ist die Umstellung kaum umsetzbar. Gescannte PDF- oder JPG-Dateien sind zulässig, müssen aber strukturiert und auffindbar abgelegt sein. Ab 1. Januar 2027: Papier ist keine Option mehr. Crew OS führt Einladung, digitale Personalakte, Zeiterfassung, Stundennachweis mit Bestätigung durch die Kraft, Monatsabschluss und Übergabe an den Steuerberater in einem System zusammen, sodass diese Anforderung nicht zusätzlich aufgebaut werden muss.
Papier-Vorlage oder digitale Stempeluhr? Der Vergleich
Nach der elektronischen Pflicht ab 2027 stellt sich die Frage: Reicht die Vorlage aus Papier oder Excel, oder braucht es eine digitale Stempeluhr?
Papier-Vorlage: sofort einsatzbereit, kostenlos und ohne Einarbeitung. Nachteile sind Übertragungsfehler, die schwierige Suche bei einer Zoll-Prüfung und das Risiko, die Sieben-Tage-Frist zu verpassen.
Excel-Vorlage: rechnet Summen automatisch und ist flexibel, bleibt aber eine Datei auf einem Rechner. Mehrere Personen gleichzeitig erfassen geht nur mit Abstimmung, und die Bestätigung durch die Kraft erfolgt weiterhin auf Papier.
iPad-Stempeluhr: Die Kraft stempelt am Tablet oder am eigenen Handy, auch ohne Netz. Die Zeiten landen direkt im System, die Sieben-Tage-Frist ist automatisch eingehalten und die Daten sind revisionssicher.
Digitale Nachweise: Ein Stundennachweis wird aus den erfassten Zeiten erzeugt und von der Kraft bestätigt, statt handschriftlich ausgefüllt zu werden. Das ersetzt das Formular, ohne die Pflichtinhalte zu verlieren.
Einordnung: Für sehr kleine Teams mit wenigen Aushilfen kann die Papier- oder Excel-Vorlage weiter ausreichen. Ab etwa fünf bis zehn Beschäftigten im Schichtbetrieb überwiegen die Vorteile der digitalen Erfassung.
Kostenrahmen: Crew OS startet ab 1,50 Euro je aktivem Mitarbeiter im Monat, mit Apps für iPhone, iPad und Android und einer Testphase von 28 Tagen.
Häufige Fragen zum Zeitnachweis
Die wichtigsten Fragen zur rechtssicheren Zeitnachweisführung im Überblick.
Wer muss Arbeitszeitnachweise führen? Alle Arbeitgeber mit Minijobbern oder kurzfristig Beschäftigten sowie alle Betriebe in den Branchen nach § 17 MiLoG, unabhängig von der Beschäftigungsart.
Wie lange müssen die Nachweise aufbewahrt werden? Mindestens zwei Jahre. Längere Fristen können gelten, wenn die Unterlagen für die Lohnabrechnung oder andere Prüfungen benötigt werden.
Reicht ein Stundenzettel als Zeitnachweis? Ja, wenn er Beginn, Ende, Dauer der täglichen Arbeitszeit, Pausen und die Bestätigung der beschäftigten Person enthält.
Muss die Vorlage unterschrieben werden? Gesetzlich nicht ausdrücklich vorgeschrieben, aber dringend zu empfehlen. Die Unterschrift macht den Nachweis belegkräftig und vermeidet Streit über geleistete Stunden.
Gilt die Aufzeichnungspflicht auch für Vollzeitkräfte? In den genannten Branchen ja. Außerhalb dieser Branchen und außerhalb von Minijobs greift § 17 MiLoG nicht, die arbeitszeitrechtliche Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeit bleibt aber bestehen.
Was ändert sich 2027? Ab 2027 müssen ergänzende Entgeltunterlagen elektronisch geführt werden. Die Übergangsregelung, die bis Ende 2026 eine Ausnahme erlaubt, läuft dann aus.
Fazit: In drei Schritten zum rechtssicheren Zeitnachweis
Wie die FAQ zeigen, endet die Übergangsfrist Ende 2026. Drei Schritte bringen Ihren Zeitnachweis auf die sichere Seite.
Vorlage herunterladen und Kopfdaten ausfüllen. Führen Sie pro Kraft und Monat eine eigene Vorlage, damit nichts vermischt wird.
Täglich eintragen statt wochenweise nachtragen. Weisen Sie Pausen separat aus und lassen Sie den Nachweis am Monatsende von der Kraft unterschreiben. So sind die Sieben-Tage-Frist und die Zwei-Jahres-Aufbewahrung abgesichert.
Prüfen, ob die Papierform bis 2027 trägt. Wer heute schon digital erfasst, hat die Umstellung auf elektronische Entgeltunterlagen bereits erledigt und spart sich den doppelten Aufbau.
Wer den Zwischenschritt überspringen will, setzt die Zeiterfassung direkt digital auf: mit einer Stempeluhr am Tablet oder Handy, automatisch erzeugten Stundennachweisen, Monatsabschluss und DATEV-Übergabe an den Steuerberater.
Crew OS lässt sich 28 Tage kostenlos testen, ab 1,50 Euro je aktivem Mitarbeiter im Monat, ohne lange Einführung und ohne zusätzliche Hardware.
Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und keine Rechts- oder Steuerberatung.